Hundeschule Alkoven

 

Sachkundenachweis

In Oberösterreich ist laut Hundehaltergesetz aus 2002 ein zu erbringender Sachkundenachweis notwendig. Dieser ist bei der Anmeldung in der Hundeschule, bei der Gemeinde bzw Magistrat vorzulegen.

Der Kurs umfasst eine mindestens dreistündige, theoretische Ausbildung durch einen Tierarzt und einen Hundeausbilder. Es werden die wichtigsten Kenntnisse für die Haltung von Hunden vermittelt. Nach diesem Kurs erhalten sie den sogenannten Sachkundenachweis ausgestellt. Der Kurs sollte vor dem Kauf eines Hundes besucht werden. Die Mitnahme des Hundes zum Kurs ist nicht nötig.

Unter folgendem Link des Land OÖ finden sie alle aktuellen Sachkunde Termine:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm


Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne unter office@hundeschule-alkoven.at zur Verfügung,

Hilfreiche Tipps erhalten Sie auch im Oö. Hundehaltegesetz und im Oö. Hunderatgeber sowie in der Broschüre Mein bester Freund.

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